Benötigt Ihr Kind Unterstützung beim Schulbesuch?
Mit einer Schulbegleitung kann jedes Kind oder jede*r Jugendliche mit einer Beeinträchtigung, sein Recht auf Schulbildung und sein Recht auf Teilhabe an Bildung, wahrnehmen.
Wir organisieren sorgfältig und individuell eine passende Begleitung bzw. Assistenz an jeglichen Schularten (Grund-/ Gemeinschafts-/Werkreal- und Realschulen, Gymnasien und SBBZs).
Die Bedürfnisse Ihres Kindes stehen bei der Planung im Mittelpunkt. Den konkreten Unterstützungsbedarf, also die Stundenanzahl der Schulbegleitung, ermittelt das Landratsamt, zusammen mit den Schulen und Eltern.
Welche Unterstützung könnte notwendig sein?
Den Unterricht betreffend: Hilfe beim Konzentrieren, Lernen, Bedienen von audiovisuellen Medien, Mitschriften
Beim An-/ und Ausziehen, Toilettengang, Unterstützung bei pflegerischen Bedürfnissen oder bei der Ernährung.
Beim Aufbau und der Pflege von sozialen Kontakten mit andern Kindern und Jugendlichen
Bei der Bewältigung von Pausen, Freistunden, Freiarbeiten oder Gruppenarbeiten
Was leistet eine Schulbegleitung zusätzlich?
Unsere Mitarbeitenden sind natürlich auch Krisenhelfer, Beschützer, Lernmotivatoren und Orientierungshelfer. Für schulische Belange kann er oder sie auch ein Sprachrohr zwischen Elternhaus und Schule sein. Immer mit dem Ziel im Blick die Selbständigkeit zu fördern und eine größtmögliche, eigenständige Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen und auszubauen.
Wie lange dauert eine Schulbegleitung?
Viele Schüler*innen brauchen eine Schulbegleitung nur für einen bestimmten Zeitraum, manchmal aber auch bis zum Schulabschluss. Bewilligt wird diese in der Regel immer für ein Schuljahr und muss dann zur Fortführung neu beantragt werden.
Wer sind unsere Schulbegleitungen?
Für die Schulbegleitung setzen wir, nach Vorgabe und auf Wunsch des zuständigen Landratsamtes, im Bereich der Eingliederungshilfe, Assistenzkräfte ein. In Ausnahmefällen werden auch Fachkräfte finanziert.
Wer übernimmt die Kosten für eine Schulbegleitung?
Zuständig für die Übernahme der Kosten der Schulbegleitung sind die Sozialhilfeträger und Jugendämter. Eltern, die eine Schulbegleitung für ihr Kind benötigen, müssen beim zuständigen Amt einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Kosten entstehen keine, da Eingliederungshilfe für die Teilhabe an Bildung kostenlos ist. Anspruch haben Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Auch Kinder mit einer seelischen Behinderung (wie z.B. AD(H)S oder Autismus Spektrum) sind anspruchsberechtigt.
Eine entsprechende Diagnose ist Voraussetzung!