Das Angebot richtet sich an Familien, die Angehörige mit Unterstützungsbedarf oder besonderen Bedürfnissen haben und eine stundenweise Entlastung bzw. Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.

Ebenso kann dieses Angebot von Menschen genutzt werden, die zum Beispiel alleine und selbständig wohnen und sich eine Unterstützung wünschen.


Wo und wann findet die Unterstützung statt?

Sie erhalten die Unterstützung in Form von stundenweiser Betreuung bei Ihnen zu Hause oder in Ihrem Lebensumfeld. Ebenfalls kann die Hilfe in Form von Ausflügen, Spaziergängen und Ähnlichem erfolgen. Auch übernehmen unsere Mitarbeitenden Fahrten zum Beispiel zum Arzt, begleiten Einkäufe oder führen leichte haushaltsnahe Tätigkeiten durch. Bezüglich Zeit und Gestaltung sprechen wir uns mit Ihnen ab.

So können Erholungsphasen zur Stärkung der psychischen und physischen Gesundheit der Pflegepersonen und ggf. der ganzen Familie entstehen.


Wer kommt zu Ihnen in die Familie oder zu Ihnen nach Hause?

Sie werden, nach einem ausführlichen persönlichen Gespräch mit uns, von bürgerschaftlich engagierten und für diese Tätigkeit geeignete Personen unterstützt.

Selbstverständlich lernen Sie die Person im Vorfeld kennen. Unsere Mitarbeitenden können sich im Rahmen einer Schulung für „bürgerschaftlich Tätige“ zusätzlich qualifizieren. Regelmäßig erhalten unsere Mitarbeitenden, auf Wunsch, interessante Schulungen oder können Vorträge besuchen.

Bei regelmäßigen Mitarbeitertreffen haben sie auch die Möglichkeit, Kontakte zu Gleichgesinnten zu knüpfen und sich auszutauschen.


Was kostet die Betreuung und wer übernimmt die Kosten? 

In den meisten Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Bei Pflegebedürftigkeit kann der Einsatz über die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) oder über den Entlastungsbetrag (§ 45 SGB XI) bzw. ab 01.07.2025 über das sogenannte „Entlastungsbudget“ nach § 42 a SGB XI.

Pflegebedürftigkeit heißt: auf Antrag und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann die Pflegekasse, über ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) eine Pflegebedürftigkeit feststellen und die Person in einen Pflegegrad einstufen.

Bei der Klärung der Kostenübernahme sind wir Ihnen gerne behilflich.

Natürlich ist auch die Form des Selbstzahlers möglich.

Die Assistenzleistungen werden nach Stunden abgerechnet und mit Ihnen individuell abgesprochen.


Sie haben Interesse am Persönlichem Budget oder Fragen dazu? 

Sprechen Sie uns an! Das Persönliche Budget besteht in der Regel aus Geldleistungen und ist eine grundlegende Leistung, welche ein Leben mit persönlicher Assistenz und die dadurch gewährleistete selbstbestimmte Teilhabe am Leben für Mensch mit Unterstützungsbedarf erst möglich macht.

Das Persönliche Budget können alle Menschen mit einer Behinderung oder Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, beantragen. Anträge können formlos beim jeweiligen Sozialhilfe-/ oder Jugendhilfeträger gestellt werden.