Benötigt Ihr Kind Unterstützung, um einen Kindergarten zu besuchen?

Mit einer Kindergartenassistenz kann jedes Kind mit einer Beeinträchtigung sein Recht auf Teilhabe wahrnehmen. Wir organisieren sorgfältig und individuell eine passende Begleitung bzw. Assistenz. Die Bedürfnisse ihres Kindes stehen bei der Planung im Mittelpunkt. Den konkreten Unterstützungsbedarf ermitteln wir gemeinsam mit den Eltern, dem Kindergarten und gegebenenfalls dem Landratsamt (Sozialdienst, Jugendamt). In der Regel sind es momentan acht Assistenzstunden wöchentlich. Diese gliedern sich in pädagogische und pflegerische Hilfen.


Unterstützung und Hilfestellung 

beim gemeinsamen Spielen und Entdecken
beim An- und Ausziehen, Toilettengang, pflegerische Bedürfnisse
beim Aufbau und der Pflege von sozialen Kontakten mit anderen Kindern
bei der Eingliederung in die Gruppe, Unterstützung beim Lösen von Konflikten und bei der Vermittlung zwischen dem Schützling und den anderen Kindern der Gruppe
bei der Ernährung und gemeinsamen Essensituationen
bei der Teilnahme an Angeboten, Festen und Ausflügen


Wie lange dauert eine Begleitung im Kindergarten?

Viele Kinder brauchen eine Kindergartenbegleitung nur für einen bestimmten Zeitraum, manchmal aber auch bis zum Ende der Kindergartenzeit. Bewilligt wird diese in der Regel immer für ein Jahr und muss dann zur Fortführung neu beantragt werden.


Wer sind unsere Assistent*innen im Kindergarten? 

Für die Kindergartenbegleitung setzen wir, nach Vorgabe und je nach Wunsch des zuständigen Landratsamtes, Assistenzkräfte und pädagogische Fachkräfte ein.


Wer übernimmt die Kosten für eine Assistenz im Kindergarten?

Zuständig für die Übernahme der Kosten der Kindergartenassistenz sind die Sozialhilfeträger und Jugendämter. Eltern, die eine Begleitung im Kindergarten für Ihr Kind benötigen, müssen beim zuständigen Amt einen Antrag auf Eingliederungshilfe stellen. Wenn die Beeinträchtigung des Kindes vor dem Kita-Start bekannt ist, sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden. Mit einem ärztlichen Attest und einer Bestätigung der Einrichtung, kann ein Antrag natürlich auch gegenwärtig gestellt werden. Kosten entstehen keine, da Eingliederungshilfe für die Teilhabe an Bildung kostenlos ist. Anspruch haben Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Auch Kinder mit einer seelischen Behinderung (wie z. B. AD(H)S oder Autismus Spektrum) sind anspruchsberechtigt.

Eine entsprechende Diagnose ist Voraussetzung!