Informationen für Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger


ZUWENDUNG, FÜRSORGE UND INDIVIDUELLE FÖRDERUNG - AUCH DANK IHRER UNTERSTÜTZUNG!

Als überregionales Zentrum in der Jugend- und Behindertenhilfe fördern und begleiten wir derzeit rund 3.000 Menschen mit Benachteiligungen.        
Viele wichtige Projekte können wir nur dank der Unterstützung durch Spenden und Bußgeldzuweisungen aufrechterhalten. So helfen Geldauflagen unter anderem 

  • beim Ausbau der Betreuungs- und Ausbildungsangebote im schulischen Bereich für benachteiligte Jugendliche auf der Alb
  • in unseren Lehrbetrieben
  • in unseren therapeutischen Wohngruppen
  • und im Fachkrankenhaus und unseren Tageskliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie.

 

Zuverlässiges und sicheres Bußgeldverfahren

Mariaberg erfüllt alle notwendigen Voraussetzungen, wie die Anerkennung der Gemeinnützigkeit, für die Zuweisung von Geldauflagen. Wir sind in die Bußgeldlisten der Oberlandesgerichte Stuttgart, AZ 400E, und Karlsruhe, AZ 4005 II, eingetragen.

Selbstverständlich bearbeiten wir Ihre Zuweisungen sorgfältig und zuverlässig. Wenn Zahlungen eingehen oder ausbleiben, melden wir dies umgehend den zuweisenden Stellen.

Wir haben ein spezielles Konto für Geldauflagen eingerichtet und können ausschließen, dass für eingegangene Bußgelder Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.


Bußgeldkonto

Südwestbank Sigmaringen, Bußgeldkonto 606 000 003 (BLZ 600 907 00)

IBAN: DE49 6009 0700 0606 0000 03

BIC: SWBSDESS

 

Für weitere Informationen können Sie sich gern an uns wenden:

Bußgeldverwaltung

Stefan Wolf

Telefon 07124/923-7267

Telefax 07124/927-664

E-Mail: s.wolf@mariaberg.de



Informationen für Zahlungspflichtige

Bitte geben Sie bei allen Überweisungen unbedingt das vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft festgelegte Aktenzeichen an. Das erleichtert uns die Zuordnung Ihrer Zahlung und ist Voraussetzung dafür, dass wir Ihre Zahlung dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft fristgerecht bestätigen können.

Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich an die zuweisende Stelle.

Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage ausschließlich auf das Bußgeldkonto.