
Das Mitarbeitervertretungsgesetz sieht vor, dass kirchliche und diakonische Dienststellen eine Mitarbeitervertretung (MAV) - ähnlich dem Betriebsrat oder dem Personalrat im öffentlichen Dienst - bilden.
Die MAV hat die Aufgabe, die Belange von Mitarbeiter/ innen in vielfältiger Weise zu vertreten. Hierzu sind ihr gegenüber der Dienststellenleitung Initiativrechte sowie Rechte der Mitbestimmung und Mitberatung bei bestimmten Angelegenheiten in der Dienststelle eingeräumt.
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